weitere Reaktionen zur Abschiebung
Hier die letzte Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage:
http://raphael68.freeflux.net/files/abschiebung.pdf
Die SPÖ schreibt folgendes:
Sehr geehrter Herr...
Die SPÖ steht für eine modernen und humanen Flüchtlingspolitik im Interesse von politisch Verfolgten und Flüchtlingen, die aus humanitären Gründen in Österreich Schutz suchen, spricht sich aber auch gegen den Asylmißbrauch aus.
Leider hat in den von ihnen geschilderten Fall die Frau die österreichischen Behörden nach den uns vorliegenden Informationen nachweislich über ihre Identität fünf Jahre lang belogen, und wurde schon einmal mit einem fünfjährigen Aufenthaltsverbot belegt.
Das von Ihnen erwähnte Aufenthaltsrecht ist eine EU-Vorgabe, die wie folgt lautet:
§ 21. (1) Erstanträge sind vor der Einreise in das Bundesgebiet bei der örtlich zuständigen Berufsvertretungsbehörde im Ausland einzubringen. Die Entscheidung ist im Ausland abzuwarten.
(2) Abweichend von Abs. 1 sind zur Antragstellung im Inland berechtigt:
1. Familienangehörige von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und denen das Recht auf Freizügigkeit nicht zukommt, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts;...
Hochachtungsvoll
Christian Schiesser
Klubsekretär
Parlament, 1017 Wien
Tel.: +43 1 40110/3460
Nun, "rechtlich" wird schon alles in Ordnung sein, dennoch finde ich es zutiefst unmenschlich. Selbst wenn die Frau "ie österreichischen Behörden nach den uns vorliegenden Informationen nachweislich über ihre Identität fünf Jahre lang belogen" hat (könnte ja leicht sein, dass Sie langsam Angst hat...), ist das noch lange kein Grund, jemand auszuweisen, und das noch dazu in die Volksrepublik China, die ja bekanntermaßen ein Paradies für Menschenrechte ist


